Verhaltenskodex - Code of Conduct

Rechtmäßiges Handeln und gesellschaftliche Verantwortung sind für uns die Grundlagen, um ein nachhaltig profitables Wachstum gewährleisten zu können. Uns ist nicht nur wichtig, dass wir unsere Ziele erreichen, sondern auch, wie wir diese erreichen.  Unser Code of Conduct bildet unsere Unternehmenswerte ab und dient als Grundlage für alle geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen nach außen, den Umgang mit Stakeholdern, sowie den internen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Verhaltenskodex setzt einen Mindeststandard, der von all unseren Beschäftigten einzuhalten ist. Wir erwarten auch von unseren Stakeholdern, die im Code of Conduct angeführten Leitlinien und Verhaltensgrundsätze einzuhalten.

1. ALLGEMEINE PRINZIPIEN

Sprecher Automation hat sich zum Ziel gesetzt, nachhaltig profitables Wachstum und gesellschaftliche Verantwortung zum Wohle aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte zu respektieren und zu fördern. Unser Code of Conduct bildet einen Mindeststandard ab, der von all unseren Beschäftigten sowie Lieferanten entlang der Lieferkette eingehalten werden muss.

Wir produzieren ausschließlich in Österreich. Lokales Engineering & Services.

Wir investieren zielgerichtet in Menschen und Produkte.

Wir leben Innovation. Mehr als 30 % unserer Techniker:innen arbeiten ständig in F & E.

Unsere Mitarbeiter:innen sind aktiv am Unternehmenserfolg beteiligt.

Wir wachsen bewusst, nachhaltig und aus eigener Kraft.

Zukunftsorientiertes Denken und Handeln ist uns wichtiger, als Profitmaximierung.

2. GRUNDSÄTZE

2.1. EINHALTUNG VON GESETZEN

Die Einhaltung und Umsetzung der geltenden Gesetze bei Sprecher Automation und entlang unserer Wertschöpfungskette ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb fordern wir auch von unseren Stakeholdern (Geschäftspartner, Lieferanten etc.), dass die Inhalte dieses Code of Conduct eingehalten werden. Stehen einem Ziel Recht und Gesetz entgegen, wird im Zweifel auf die Erreichung des Ziels verzichtet. Sollten sich die Regeln des Code of Conduct von nationalen Gesetzen oder sonstigen bindenden Regelungen unterscheiden, gilt die jeweils strengere Regelung.
 

2.2. VERANTWORTUNG VON MITARBEITER:INNEN

Das Image von Sprecher Automation wird wesentlich durch Auftreten, Handeln und Verhalten jeder und jedes Einzelnen geprägt. Daher ist es wichtig, dass alle Beschäftigten von Sprecher Automation und der Stakeholder ihre persönliche Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Regelungen in ihren Tätigkeitsbereichen wahrnehmen.

3. INTERESSENKONFLIKTE, GESCHENKE & BEWIRTUNG

Jede Beeinflussung einer dienstlichen Entscheidung durch private Interessen stellt einen Interessenkonflikt dar. Alle Beschäftigten von Sprecher Automation und der Stakeholder sind daher verpflichtet, private und geschäftliche Interessen strikt zu trennen. Geschäftliche Entscheidungen sind immer unbefangen und im Einklang mit dem Unternehmensinteresse zu treffen.
 

3.1. GESCHÄFTSPARTNER & MITBEWERBER

Private Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern oder Mitbewerbern von Sprecher Automation dürfen nicht eingegangen werden, wenn diese zu einem Interessenkonflikt führen.
 

3.2. PERSÖNLICHE VORTEILE AUS GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN

Das Nutzen der beruflichen Tätigkeit, um daraus private Vorteile zu erzielen, ist untersagt. Solche Vorteile, die unter gewöhnlichen Umständen dazu geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen, dürfen in keinem Fall angenommen werden. Eine tatsächliche Beeinflussung einer Entscheidung ist nicht notwendig.
 

3.3. ESSENSEINLADUNGEN & GESCHENKE

Einladungen dürfen ausschließlich innerhalb geschäftsüblicher Grenzen angenommen werden – unter der Voraussetzung, dass sie nicht als unzulässige Beeinflussung verstanden werden können. Die Annahme von Geschenken ist untersagt. Davon ausgenommen sind Geschenke, welche die betrieblichen Entscheidungen der beschenkten Person nicht beeinflussen können oder deren Ablehnung aufgrund der örtlichen Gebräuche sozial inadäquat wäre. Bargeld und Bargeldäquivalente (z.B. Gutscheine, Wertpapiere etc.) sind immer unzulässig. Gleiches gilt auch für das Anbieten solcher Zuwendungen an Stakeholder.
 

3.4. OFFENLEGUNG

Jeder mögliche Interessenkonflikt ist offenzulegen und mit der zuständigen Führungskraft abzuklären. Im eigenen Interesse der Beschäftigten sind solche Absprachen zu dokumentieren.

4. BESTECHUNG & KORRUPTION

In den meisten Ländern gelten strenge gesetzliche Regelungen hinsichtlich Geschenkannahme bzw. Bestechungsgeld gegenüber Ämtern und Behörden. Generell sind Zuwendungen an Amtsträger:innen, wie insbesondere Organe und Beschäftigte von Gebietskörperschaften, öffentlichen Institutionen oder staatlich geführten Betrieben, Politiker:innen oder politische Parteien bzw. deren Vertretungen, nicht erlaubt. Einladungen eines Amtsträgers oder einer Amtsträgerin können im Einzelfall von der Geschäftsführung ausdrücklich genehmigt werden, wenn die Erfüllung von Repräsentationspflichten bei Veranstaltungen geboten ist.

5. FAIRER WETTBEWERB

Sprecher Automation bekennt sich ohne Einschränkung zum Prinzip des fairen Wettbewerbs. Verstöße gegen nationale oder internationale wettbewerbsrechtliche Vorschriften können schwerwiegende Folgen für das Unternehmen und die betroffene Person haben. Daher sind sämtliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen verboten. Beispiele dafür sind Absprachen über Preise, Angebote, Bedingungen, Produktionskapazitäten und die Aufteilung von Kunden oder Verkaufsgebieten, des Weiteren der Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen, mit deren Hilfe auf Preise, Mengen oder Umsätze des Mitbewerbs geschlossen werden kann. Es ist gleichgültig, ob es sich dabei um eine tatsächliche Vereinbarung oder bloß um informelle Gespräche handelt.

6. MENSCHLICHKEIT, RESPEKT & GERECHTE BEHANDLUNG

Vielfalt und Einzigartigkeit wird bei Sprecher Automation gelebt. Wir respektieren und beachten die internationalen Menschenrechte als fundamentale Werte. Wir wahren die Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Personen, ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, Beeinträchtigungen, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters und achten Persönlichkeitsrechte.

7. SICHERHEIT

7.1. SCHUTZ VON ARBEITERNEHMER:INNEN

Wir haben ein angemessenes Managementsystem zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufgebaut, wenden dieses an und entwickeln es stetig weiter. Wir übernehmen Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dämmen Risiken ein und treffen die bestmöglichen Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten.
 

7.2. BESCHÄFTIGUNG

Wir stellen keine Personen ein, die nicht das gesetzliche Mindestalter haben und meiden Situationen, in denen persönliche Interessen unserer Beschäftigten im Widerspruch zu den Interessen von Sprecher Automation stehen, um Loyalitätskonflikte zu verhindern. Bei Sprecher Automation wird niemand gegen seinen Willen beschäftigt oder zur Arbeit gezwungen. Sprecher Automation erkennt das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen an, bezahlt den jeweils gesetzlich festgelegten bzw. den kollektivvertraglich verhandelten Mindestlohn und achtet auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten maximalen Arbeitszeiten.
 

7.3. VEREINIGUNGSRECHT

Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit. Unsere Beschäftigten kommunizieren offen und transparent mit der Geschäftsleitung, ohne negative Auswirkungen – in welcher Form auch immer – befürchten zu müssen. Unsere Mitarbeiter:innen haben das Recht, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen oder sich in eine solche wählen zu lassen.

8. UMWELT

Eine wirtschaftliche und umweltschonende Erzeugung unserer Qualitätsprodukte ist Teil der Firmenphilosophie. Sprecher Automation bekennt sich zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, Energie und Abfall. Wir ergreifen alle Maßnahmen, um die Umwelt zu schützen, die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und entwickeln die getroffenen Maßnahmen kontinuierlich weiter. Bei der Herstellung unserer Produkte und der Erbringung unserer Dienstleistungen halten wir alle relevanten Qualitätsstandards gemäß dem Stand der Technik ein und entwickeln unsere Qualitätsstandards entsprechend weiter.

9. BETRIEBS- & GESCHÄFTSGEHEIMNISSE

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden absolut vertraulich behandelt. Sensible Informationen jeglicher Art dürfen nicht für die Verfolgung eigener Interessen genutzt und keinesfalls Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Vertraulichkeit gilt selbstverständlich auch für Informationen, die wir von unseren Stakeholdern erhalten. Umgekehrt werden auch diese vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

10. DATENSCHUTZ & SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, ist uns ein besonderes Anliegen. Personenbezogene Daten werden nur dann verarbeitet, wenn eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt und sämtliche Datenschutzgrundsätze eingehalten werden. Insbesondere stellen wir die erforderlichen, dem Stand der Technik entsprechenden, technischen und organisatorischen Maßnahmen bereit, um personenbezogene Daten zu schützen. Mitarbeiter:innen werden dahingehend durch geeignete Schulungen weitergebildet und sensibilisiert. Unsere Erfindungen und unser Know-how bilden die Grundlage für die Entwicklung und Herstellung innovativer Produkte. Daher ist uns besonders wichtig, dieses geistige Eigentum vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Gleichfalls sind Informationen, die uns durch Dritte zugänglich gemacht wurden, zu schützen.

11. BUSINESS-ETHIK

Wir achten auf alle Bestimmungen des privaten und öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts, um eine wirtschaftlich und finanziell verantwortungsvolle Teilnahme am Wirtschaftsleben und ein ehrbares und kooperatives Verhalten zu gewähren. Wir pflegen einen fairen und offenen Umgang mit unseren Stakeholdern und arbeiten gemeinsam mit ihnen an maßgeschneiderten Lösungen. Wir verhalten uns fair, ehrlich und unparteiisch und tolerieren kein Verhalten, das Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich, diskriminierend oder ausnutzend ist.

Entscheidungshilfen für richtiges Verhalten/Handeln

Steht mein Verhalten im Einklang mit den internen Richtlinien und Werten von Sprecher Automation?

Schützen meine Entscheidungen die Interessen und den Ruf von Sprecher Automation?

Würde ich meine Entscheidung auch in Gegenwart weiterer Personen genauso treffen?

Wäre ich damit einverstanden wenn meine Entscheidung öffentlich bekannt wird?

12. UMGANG MIT DEM CODE OF CONDUCT

Alle Beschäftigten von Sprecher Automation und der Stakeholder sind selbst dafür verantwortlich, neben sämtlichen Gesetzen, verbindlichen Normen und internen Richtlinien auch die Bestimmungen dieses Code of Conduct einzuhalten.
 

12.1. ABWÄGUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT

In bestimmten Situationen kann es hilfreich sein, vor einer Entscheidung einige Fragen an das eigene Verhalten zu stellen, um zu klären, ob dieses mit dem Code of Conduct vereinbar ist.
 

12.2. KONSEQUENZEN BEI VERSTÖSSEN

Durch die Missachtung gesetzlicher Regelungen und allgemein gültiger ethischer Normen kann das Ansehen von Sprecher Automation nachhaltig geschädigt werden. Derartiges Verhalten kann darüber hinaus insbesondere zu Schadenersatzansprüchen, Bußgeldern sowie Verwaltungs- und Unternehmensstrafen führen. Sprecher Automation reagiert daher ausnahmslos auf jeden Verstoß. Mögliche Konsequenzen von Verstößen sind unter Umständen die Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Geschäftsbeziehung sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.