Konfliktmineralien, -metalle und Kobalt
Um eine direkte oder indirekte Finanzierung von bewaffneten Gruppen und damit Konflikte und Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo („DRC“) zu verhindern, wurde im Jahr 2010 der Abschnitt 1502 des US-amerikanischen Dodd-Frank-Acts erlassen. Darin wird bestimmten Unternehmen in den USA eine Offenlegungspflicht betreffend der Verwendung von Konfliktmineralien und -metallen mit Ursprung in der Republik Kongo oder einem angrenzenden Land (Angola, Burundi, Zentralafrikanische Republik, Ruanda, Südsudan, Tansania, Uganda, Sambia) auferlegt sowie weiters eine Berichtspflicht an die SEC (US „Securities and Exchange Commission“) statuiert. Als Konfliktmineralien gelten Zinn, Tantal, Wolfram, Gold sowie deren Derivate (häufig als „3TG“ bezeichnet).
Diese Anforderungen wurden im Jahr 2017 in die VERORDNUNG (EU) 2017/821 und in der Schweiz im Jahr 2021 in die Verordnung 221.433 übernommen, wobei beide Rechtsakte vom Anwendungsbereich gegenüber dem US-amerikanischen Dodd-Frank-Acts noch erweitert wurden. Sowohl die EU- als auch die Schweizer Verordnung gelten für Materialien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, ohne die Herkunft auf bestimmte Länder festzulegen. Die VO 221.433 zielt zusätzlich auf die Prävention von Kinderarbeit ab. All diese Vorschriften legen bestimmten Akteuren Sorgfaltspflicht in den Lieferketten auf.
Unsere Beschaffungsrichtlinie betreffend Konfliktmineralien, -metalle und Kobalt
Sprecher Automation ist nicht Adressat der betreffenden Rechtsakte und daher nicht von Gesetzes wegen zwingend verpflichtet, die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten wahrzunehmen bzw. unterliegt auch keiner direkten Berichtspflicht an die SEC. Dennoch achten und unterstützen wir den Schutz der Menschenrechte und damit auch die Ziele der oben genannten Rechtsakte, insbesondere, dass unsere Produkte keine Konfliktmineralien und -metalle enthalten, die in den Konflikt- und Hochrisikogebieten abgebaut werden, um damit keinesfalls Konflikte und Gewalt zu finanzieren oder Kinderarbeit zu fördern.
Sprecher Automation verarbeitet selbst keine der genannten Materialien. Einige Komponenten unserer Lieferanten enthalten jedoch Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold. Um sicherzustellen, dass in unseren Produkten keine Konfliktmineralien und -metalle beinhaltet sind, die in Konflikt- und Hochrisikogebieten abgebaut wurden, hinterfragen wir unsere Lieferkette, um den Ursprung der betreffenden Materialien zu bestimmen.
Durch die kontinuierliche Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen werden wir die Bezugsquellen identifizieren und sicherstellen, dass durch unser wirtschaftliches Handeln weder direkt noch indirekt ein ausbeuterischer oder illegaler Zweck in Konflikt- und Hochrisikogebieten unterstützt oder finanziert wird.
Zusätzlich zu den oben angeführten regulierten Konfliktmineralien und -metallen gilt auch der Abbau von Kobalt als hochsensibel, vor allem in Bezug auf Kinderarbeit und den vorherrschenden Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen. Dementsprechend gelten die angeführten Maßnahmen auch für Kobalt sinngemäß.
Deshalb
- achten wir den OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten inklusive der EMPFEHLUNG (EU) 2018/1149 DER KOMMISSION;
- kommunizieren wir unsere Haltung in Bezug auf Konfliktmineralien, -metalle und Kobalt;
- setzen wir uns kritisch mit unserer Lieferkette auseinander und hinterfragen diese in Bezug auf Konfliktmineralien, -metalle und Kobalt;
- senden wir verbindliche Anfragen an unsere Lieferanten und fordern diese auf, das CMRT-Formular („Conflict Minerals Reporting Template“) auszufüllen;
- arbeiten wir daran, die Schmelzhütten und Quellen von 3TG in den Produkten zu identifizieren;
- verlangen wir von unseren direkten Lieferanten für SPRECON® Produkte diesbezüglich konfliktfrei zu sein;
- verlangen wir von unseren direkten Lieferanten für SPRECON® Produkte, betroffene Materialien ausschließlich von Schmelzhütten zu beziehen, deren Due-Diligence-Praktiken von einer unabhängigen Instanz überprüft wurden;
- versuchen wir, unsere Lieferanten bei der Überprüfung ihrer eigenen Bezugsquellen zu unterstützen, damit deren Herkunft offengelegt und der Ursprung der Materialien identifiziert werden kann;
- führen wir bei unseren Lieferanten Due-Diligence-Prüfungen durch, um die Herkunft dieser Materialien zu untersuchen;
- werden wir legitime Quellen nicht diskriminieren.
Weiters
- Die Bereitschaft unserer Lieferanten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten soll ein Entscheidungsfaktor bei unserer Beschaffung sein.
- Sofern uns Informationen zukommen, dass einer unserer Lieferanten nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften hinsichtlich Sorgfaltspflichten in den Lieferketten handelt, kann dies negative Konsequenzen nach sich ziehen, die von einer Ermahnung bis hin zum Ausschluss des Lieferanten reichen können.






