Restriction of certain Hazardous Substances (RoHS)
Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (englische Abkürzung: RoHS).
Diese Seite dient nur der allgemeinen Information und macht keine rechtlich verbindlichen Aussagen, noch erhebt sie den Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für rechtlich verbindliche Aussagen über die RoHS und ähnliche Gesetze wenden Sie sich bitte an die zuständigen Institutionen.
Erklärung zur RoHS-Richtlinie
Die am 1. Juli 2006 in Kraft getretene RoHS-Richtlinie (Restriction of certain Hazardous Substances) verbietet das Inverkehrbringen von Produkten, die folgende Substanzen oder Stoffgruppen enthalten:
- Blei
- Cadmium
- Chrom (VI)
- Quecksilber
- Polybromierte Biphenyle (PBB)/ polybromierten Diphenylether (PBDE)-haltige Flammschutzmittel
Umstellung auf RoHS-konforme Produkte
Wir streben als umweltbewußtes Unternehmen danach, möglichst umweltfreundlich zu produzieren, obwohl die bei Sprecher Automation entwickelten Leittechnik-, Schutz- und Automationsprodukte vom Geltungsbereich der RoHS-Richtlinie nicht betroffen sind (Kategorie 9).
Bei uns wurde bereits frühzeitig die Umstellung auf umweltfreundliche Materialien und Fertigungstechnologien vorangetrieben.
Jedoch kann die Verpflichtung, unseren Kunden eine langjährige Versorgung mit Ersatzteilen zu bieten, gewisse Beeinträchtigungen mit sich bringen, weil bestimmte Bauteile aus älteren Entwicklungen nicht umgestellt werden können, oder es keinen RoHS-konformen Ersatz gibt.
Bei Sprecher Automation fällt in diese Kategorie lediglich das Blei (Pb) im Lot für durchkontaktierte Lötungen auf Elektronikbaugruppen und Platinen.
Für diese Baugruppen gelten folgende Entsorgungsvorschriften:
Österreich: Die von Sprecher Automation produzierten elektrischen Anlagen und Elektrogeräte werden ausschließlich für Industrie und Gewerbe geliefert und sind Bestandteil größerer Anlagen.
Daher weisen wir darauf hin, dass die EAG-VO (Elektroaltgeräteverordung) BGBl. II, Nr.121/2005 einzuhalten ist, dh. die Entsorgung muss entsprechend der EAG-VO erfolgen. Der Kunde hat die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte nach Ende seiner Lebensdauer bei Sprecher Automation GmbH oder bei einem anderen Entsorger kostenpflichtig entsorgen zu lassen. Ausgenommen sind Gasentladungslampen (z.B: Leuchtstoffröhren), diese können direkt bei einem Entsorger kostenlos abgegeben werden.
Information betreffend der Entsorgung bzw. Stoffverbote und Vermeidung ist in unserer Produktdokumentation oder in den mitgelieferten CD-Roms enthalten.
EU-Mitgliedstaaten: Die von Sprecher Automation produzierten elektrischen Anlagen und Elektrogeräte werden ausschließlich für Industrie und Gewerbe geliefert und sind Bestandteil größerer Anlagen.
Daher weisen wir darauf hin, dass für die Entsorgung die Elektro-Altgeräteverordung des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates - entsprechend der Richtlinie 2012/19/EUWEEE - Waste from Electrical and Electronic Equipment - einzuhalten ist. Außerdem sind die Stoffverbote und Vermeidung entsprechend - Regulation 2011/65/EU RoHS–Richtlinie „Restriction of certain Hazardous Substances – zu beachten.
Information betreffend der Entsorgung bzw. Stoffverbote und Vermeidung ist in unserer Produktdokumentation (Handbücher, CD-Roms) enthalten.
Nicht EU-Mitgliedstaaten: Die von Sprecher Automation produzierten elektrischen Anlagen und Elektrogeräte werden ausschließlich für Industrie und Gewerbe geliefert und sind Bestandteil größerer Anlagen.
Daher weisen wir darauf hin, dass für die Entsorgung die Elektro-Altgeräteverordung des jeweiligen Staates einzuhalten ist. Außerdem sind eventuelle Stoffverbote und Vermeidung zu beachten.
Information betreffend der Entsorgung bzw. Stoffverbote und Vermeidung ist in unserer Produktdokumentation oder in den mitgelieferten CD-Roms enthalten.
Die aktuellen Unterlagen finden Sie hier.






